Bußgelder - Helfen Sie mit der Zuweisung einer Geldauflage |
Auch Kinderschutzengel e.V. kann als Empfänger von Bußgeldern eingetragen werden.
Mit der Zuweisung einer Geldauflage tragen Sie als Strafrichter, Amts- und Staatsanwalt maßgeblich dazu bei, unsere Arbeit auf nachhaltige Weise zu unterstützen. Für Fragen zu unserer Arbeit sowie zur Verwaltung der Geldauflagen stehen wir gerne jederzeit zur Verfügung. Auf Wunsch senden wir Ihnen Informationsmaterialien über Kinderschutzengel e. V. zu. Bußgelder werden per Gerichtsbescheid oder in Einigung mit der Staatsanwaltschaft verhängt. Staatsanwälte und Strafrichter können entscheiden, ob die Bußgelder an die Staatskasse oder an gemeinnützige Organisationen gehen.
Kinderschutzengel e. V. ist auf allen Bußgeldlisten der Oberlandesgerichte eingetragen und berechtigt, Geldauflagen von den Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie von Finanzämtern zu empfangen. Kinderschutzengel informiert die zuweisenden Stellen unverzüglich über Zahlungseingänge beziehungsweise ausstehende Zahlungen.
Bei der Überweisung einer Geldauflage werden keine Spendenquittungen erstellt.
Der Verein Kinderschutzengel e.V. möchte gerne in weitere Listen an Gerichten aufgenommen werden. Kennen Sie einen Richter oder haben Sie Kontakt zu Personen am Landesgericht?
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: info@kinderschutzengel.de, "Betrifft Bußgelder"